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Vorvertragliche Infos von
RS Reisen & Speisen GmbH
Stand: 30.10.2026
Korrekte Namensangaben bei Reiseanmeldung
Lieber Gast,
häufig kommt es vor, dass sich Kunden mit Ihrem Spitznamen oder einem abgekürzten Namen (z.B. Lisi statt Elisabeth) für unsere Reisen anmelden.
Da die Kontrollen, vor allem im Flugbereich, weltweit sehr strikt geworden sind, führt dies vermehrt zu Problemen beim Check-In, ggf. bei der Visa-Beantragung oder bei der Einreise in das Zielland.
Wir bitten Sie deshalb um äußerste Sorgfalt und Kontrolle bei Buchung/Bestätigung. Die gemeldeten Namen müssen mit dem Pass übereinstimmen. Nennen Sie bei mehreren Vornamen bitte den Rufnamen.
Dieser ist im Pass unterstrichen bzw. wird in den unteren zwei Zeilen der Bildseite wiederholt. In unklaren Fällen senden Sie uns bitte eine Passkopie zusammen mit der Anmeldung zu.
Sollte der gebuchte Name vom Namen im Reisepass abweichen, kann dies bei nachträglicher Korrektur zu erheblichen Umbuchungsgebühren oder, im schlimmsten Fall, zur Verweigerung der Einreise / des Abflugs führen. Bitte haben SieVerständnis, dass wir für diesbezüglich entstehende Kosten oder Unannehmlichkeiten keine Haftung übernehmen können.
Für Ihre Kooperation bedanken wir uns herzlich und stehen Ihnen jederzeit für Rückfragen zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Ihr Reisen & Speisen Team
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreisenach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. RS Reisen & Speisen GmbH, nachfolgend Reisen & Speisen genannt, trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt Reisen & Speisen über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
- Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
- Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
- Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
- Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
- Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
- Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
- Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (inder Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung”), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
- Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
- Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Reisen & Speisen hat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Versicherung abgeschlossen. Die Reisenden können R+V Versicherung, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel: 0611-5330 kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Reisen & Speisen verweigert werden.
Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist:
www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de
Reiseveranstalter:
RS Reisen & Speisen GmbH
Thieshoper Grund 11
21438 Brackel
Geschäftsführerin: Claudia El Zorkany
Registergericht: Amtsgericht Lüneburg HRB 211572
Ust-Ident.-Nr.: DE365591536
Telefon: +49 (0) 4173 / 21 999 -40
E-Mail: info@reise-speise.de
Web: www.reise-speise.de